- abstempeln
- ab|stem|peln ['apʃtɛmpl̩n], stempelte ab, abgestempelt <tr.; hat:
1. mit einem Stempel versehen:den Ausweis, die Briefmarke abstempeln.Syn.: ↑ stempeln.2. zu etwas Negativem erklären:jmdn. zum/als Außenseiter abstempeln; sie wurde als zickig abgestempelt.Syn.: charakterisieren als, darstellen als, hinstellen als.
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ạb||stem|peln 〈V. tr.; hat〉1. etwas \abstempeln einen Stempel auf etwas drücken2. jmdn. zum Verbrecher \abstempeln 〈fig.〉 als Verbrecher bezeichnen* * *
ạb|stem|peln <sw. V.; hat:1. mit einem Stempel versehen:Briefmarken, den Ausweis, eine Karte a.2. mit einer meist negativen Wertung versehen u. darauf festlegen:jmdn. zum, als Außenseiter a.;eine Bewegung als reaktionär a.* * *
ạb|stem|peln <sw. V.; hat: 1. mit einem Stempel versehen: Briefmarken, den Ausweis, eine Karte a. 2. mit einer meist negativen Wertung versehen u. darauf festlegen: jmdn. zum, als Außenseiter a.; eine Bewegung als reaktionär a.; Ihre Zurückhaltung wurde als bürgerlich und arrogant abgestempelt (Ossowski, Liebe ist 44); eine Politik ... mit anderen Menschen als den parteipolitisch abgestempelten Konservativen (Fraenkel, Staat 172).
Universal-Lexikon. 2012.